Der Einspruch Dritter gegen die Genehmigungen des Konkursverwalters ist jetzt möglich
In einem Urteil vom 30. Marz 2024 hat das Luxemburger Berufungsgericht in Handelssachen den Einspruch Dritter gegen die auf den Bericht des Konkursverwalters gestiitzte Entscheidung des Gerichts, den Konkursverwalter zur Verauerung von Wertpapieren zu erméchtigen, die sich in der Konkursmasse befinden, die aber nach Ansicht der Einsprechenden in ihrem Besitz sind, für zulassig erklart.