Unbeschränkter Zugang zum Transparenzregister für ungültig erklärt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat soeben ein Urteil veröffentlicht, das die Bestimmung der EU-Geldwäscherrichtlinie für ungültig erklärt, nach der Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen öffentlich zugänglich sind. Ein Sieg für diejenigen, die sich in Luxemburg gegen das Transparenzregister gewehrt hatten.